Remittierbare Bücher – oder lieber nicht?

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Sandra Huber

Stell dir vor, eine Buchhandlung bestellt zehn Exemplare deines Romans! Da dein Waschzettel, der Marketingflyer deines Buches, überzeugend war und die Buchhandlung Selfpublishern gegenüber offen ist.

Wuhuuu, Jackpot! Oder?

Verkauft sie nun innerhalb von sechs Monaten nur acht der bestellten Exemplare, kann sie die übrigen zwei als sogenannte Remittenden zurückschicken (zu den vereinbarten Liefer- und Konditionsvereinbarungen) – wenn sie denn remittierbar sind.

Genau das ist jedoch nicht nur eine Option, sondern Voraussetzung. (Meistens zumindest.)

Für Buchhandlungen senkt diese Rückgabemöglichkeit nämlich das wirtschaftliche Risiko enorm.

Für Verlage und Selfpublisher entscheidet es sogar mit darüber, ob ein Buch überhaupt ins Regal kommt.
(Tatsächlich ist es meist ein indiskutables Kriterium.)

Ein remittier­bares Buch ist für den Handel weniger riskant, weil poten­zielle Laden­hüter zurück­geschickt werden können.

Das ist eine wichtige Vertriebs- und Konditionsfrage, über die man als Selfpublisher bewusst entscheiden sollte.

In der Praxis sieht die Sache meistens so aus:

Die meisten Selfpublisher, die in den stationären Buchhandel wollen, lassen die Remissionsabwicklung über einen Dienstleister bzw. dessen Barsortiment laufen. (Bspw. von Großhändlern wie Umbreit, Zeitfracht oder Libri, mit denen sie ohnehin eine Versandvereinbarung haben.)

PS: Das gilt auch für Selfpublisher, die nicht selbst drucken, sondern sich für einen Dienstleister wie BoD oder tolino media entschieden haben. (Nur Kunden von Amazon KDP haben diese Möglichkeit nicht.)

Selfpublisher schließen also normalerweise nicht selbst mit jeder Buchhandlung individuelle Remissionsvereinbarungen.

Die potenzielle Remittierbarkeit ist für Buchhandlungen absolut relevant, wenn nicht entscheidend:

In einer aktuellen Umfrage von BoD (Books on Demand) unter 100 inhabergeführten Buchhandlungen nannten 75 % die Barsortimentsanbindung und 68 % bessere Buchhandelskonditionen als wichtige Voraussetzungen für mehr Selfpublishing-Titel im Sortiment.
Oder überhaupt welche, hüstel.

Der Buchhandel kann damit unver­kaufte Exemplare über den verein­barten Vertriebs­weg zurückgeben.
Aber ohne diese Option würde er sie in der Regel gar nicht erst bestellen.

Remittierbar heißt übrigens nicht automatisch „kostenlose Rückgabe“:
Bei Barsortimenten gelten konkrete Fristen und Bedingungen.

Libri sieht beispielsweise bei Kulanzremissionen Gebühren vor und nennt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten für bestimmte Remissionsgründe.

BoD nennt standardmäßig in deren Autorenverträgen, dass bereits ausgezahlte Margen mit Remissionen verrechnet werden. Ohne Verrechnungsgrundlage werden Rückgaben dem Autor in Rechnung gestellt.

Für einen Selfpublisher ist deshalb „über ein Barsortiment erhältlich und remittierbar“ die professionelle und absolut nötige Kombination, wenn das Ziel der stationäre Buchhandel ist.

Ohne das Label „remittierbar“ landet dein Waschzettel hingegen höchstwahrscheinlich sofort in Ablage P.

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